Produktbeschreibung
Aushangpflichtige Gesetze 2011 Bereich Medizin
Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer§Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, zum Beispiel am "schwarzen Brett" oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer.§Allgemeine Vorschriften§Arbeitssicherheit§Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz§Arbeitszeit, Teilzeit und Befristung§Elternzeit§Entgeltfortzahlung§Gleichbehandlung§Kündigungsschutz§Mindestarbeitsbedingungen Pflegebranche§Mutterschutz §Pflegezeitgesetz§Urlaub §Spezifische Vorschriften für die Praxis§Biostoffverordnung§Gefahrstoffverordnung§Röntgenstoffverordnung§Strahlenschutzverordnung§Unfallverhütungsvorschriften